Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten. Sie können sich auch unter der Rufnummer +49 7031283 0315 an uns wenden.
-  Wie sind Ihre Geschäftszeiten?
Wir stehen Ihnen immer zur Seite, telefonisch oder per E-Mail erreicehen Sie uns 24 Stunden an 7 Tagen.
 -  Wo befindet sich Ihre Hauptgeschäftsstelle?
Die Hauptgeschäftstelle befindet sich in der Schwertstraße1/2, in 71065 Sindelfingen.
 -  Wie kann ich mein Abonnement verlängern?
Das Service-Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
 -  Wie wird die Ware geliefert?
Wir verpacken Ihre Bestellung und versenden per Paketdienst.
 
-  Abweichende Lieferanschriften?
Es ließen sich zu einer Rechnungsanschrift mehrere Lieferanschriften zuordnen.
 -  Wie kann ich bezahlen?
Sie können bequem per Lastschriftverfahren bezahlen.
 -  In welche Länder liefern Sie?
Alle Bestellungen werden an die folgenden Ziele versendet: Deutschland | Österreich | Schweiz.
Für alle anderen Länder rufen Sie uns bitte unter +49 70312830315 an, und unsere Kundenbetreuung wird Ihnen helfen.
 -  Erhalten Großkunden Rabatt?
Wir bieten für Großkunden und Dienstleister ein attraktives und simples Rabattmodell an.
 
-  Systempakete Überblick
Unsere sechs System-Pakete
System-Paket Premium S
System-Paket Premium M
System-Paket Premium L
System-Paket Premium XL
System-Paket Housekeeping No.1
System-Paket Frei Konfigurierbar
Die System-Pakete unterscheiden sich am Inhalt
 -  Bestellung / Zahlung
Zahlungsintervall
Die Zahlungen werden standardmäßig alle zwei Monate eingezogen.
Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen werden ausschließlich mit einem SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten wie z.B. PayPal, Kreditkarte,Bitcoins o.Ä. sind leider nicht möglich.
 -  Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt bei allen System-Paketen 36 Monate und beginnt ab dem Tag, an dem der Service-Vertrag unterzeichnet wird.
Die Vertragsdauer von 48 bzw. 60 Monaten können nur individuell beschlossen werden und sind Ausnahmen.
 



